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Gerichtskosten und Kostenvorschüsse; Bezahlung

Kurzbeschreibung

Sie können zu zahlende Gerichtskosten und Kostenvorschüsse an die Landesjustizkasse Bamberg überweisen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.12.2025