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Geldwäsche; Erstattung einer Verdachtsmeldung

Kurzbeschreibung

Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Sie Fälle melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2024

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Verifizierungsdokument (zum Beispiel Personalausweis- oder Reisepasskopie)
  • Je nach Verpflichtetenart weitere Unterlagen notwendig:
    • Verifizierung bei juristischer Person/Personengesellschaft: schriftliche Bestätigung der Identität der zu registrierenden hauptverantwortlichen Person durch das zur Vertretung berechtigte Organ
    • Verifizierung bei Verpflichteten mit Geldwäschebeauftragten: digitaler Registrierungsantrag und Bestellungsurkunde
    • Verifizierung bei natürlicher Person: digitaler Registrierungsantrag mit beglaubigter Unterschrift

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch