Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen (Alkoholausschank), kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau):
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Hier können Sie eine Gestattung eines vorübergehende Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 GastG beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 11.10.2024
Stand: 11.10.2024