Forstberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Kurzbeschreibung
Sie können sich die Gleichwertigkeit einer ausländischen (nicht akademischen) forstlichen Berufsausbildung mit einem deutschen Vergleichsberuf bestätigen lassen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 03.02.2025
Stand: 03.02.2025