Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern die für die Fahrschulüberwachung zuständige Behörde.
Von der gesetzlich normierten wiederkehrenden Überwachung ("…mindestens alle zwei Jahre…") kann abgesehen werden, wenn sich die in § 51 Abs. 1 Fahrlehrergesetz genannten Einrichtungen oder Personen einem Qualitätssicherungssystem angeschlossen haben.
Das Qualitätssicherungssystem bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz
Voraussetzungen
Die Genehmigung des Qualitätssicherungssystems wird erteilt, wenn
- ein sachgerechtes Konzept vorgelegt wird, das geeignet ist, die Erhaltung des erforderlichen Qualitätsniveaus sicherzustellen und das den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Antragsteller
(ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) - ausgearbeitetes Konzept (Inhalt & Umsetzung)
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 24.06.2024