Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Zweck
Die Förderung soll die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (z. B. stationäre Maßnahmen der Erziehungshilfe) ermöglichen.
Gegenstand
Gefördert werden Investitionen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Einrichtungsträger.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Aufwendungen gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 40 %.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
VI 4 – 6887/11 – 18/81; AMBl. 1981 S. 116; 2160-A
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Stand: 13.03.2024