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Erbschein; Einziehung

Kurzbeschreibung

Ergibt sich, dass ein erteilter Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2025