Inhalt

Erbausschlagung; Abgabe der Erklärung

Kurzbeschreibung

Die Ausschlagung einer Erbschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Amtsgericht-Nachlassgericht.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2025