Entschädigung für Strafverfolgung; Entscheidung
Kurzbeschreibung
Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 16.08.2024
Stand: 16.08.2024