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Elektronischer Rechtsverkehr; Informationen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit

Kurzbeschreibung

Elektronischer Rechtsverkehr ist der Überbegriff für elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden sowie Parteienvertretern (z. B. Rechtsanwälten, Notaren), Bürgern und Unternehmen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.10.2024