Elektronischer Rechtsverkehr; Informationen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit
Kurzbeschreibung
Elektronischer Rechtsverkehr ist der Überbegriff für elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden sowie Parteienvertretern (z. B. Rechtsanwälten, Notaren), Bürgern und Unternehmen.
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Stand: 05.03.2025