Drittkräfte an staatlichen Schulen; Beantragung der Einstellung
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung und die Durchführung von interkulturellen Projekten für Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Migrationshintergrund zur Verfügung.
Beschreibung
Bildung ist einer der maßgebenden Faktoren für eine gelingende Integration. Der Freistaat Bayern ermöglicht seit dem Jahr 2016 ergänzende Sprachförderangebote und andere schulische Integrationsprojekte. Mit den sogenannten "Mitteln für Drittkräfte" werden Personen eingestellt, die unterrichtsbegleitend insbesondere Sprachförderangebote sowie interkulturelle Projekte durchführen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
Zusätzlich zu den u.g. Formularen sind für die Einstellung als TV-L-Kraft bei der Regierung von Oberbayern die nachfolgenden Formulare erforderlich:
- Einwilligung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens
- Ggf. Dienstbeginnsanzeige
- für nach 1970 geborene Personen: Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn der Nachweis erbracht wurde. Siehe hierzu auch Hinweise und Dokumentationshilfe des Kultusministeriums zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes unter „Weiterführende Links“.
- Für Honorarkräfte ist folgendes Formular zusätzlich erforderlich: Datenschutzhinweise im Rahmen eines Honorarvertrages
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Grundsätzlich beantragen die Schulen eine Maßnahme für Drittkräfte bei der zuständigen Schulaufsicht, die ggf. mit der zuständigen Regierung die inhaltliche Eignung und die grundlegende rechnerische Richtigkeit der Maßnahme überprüft. Bevor die Maßnahmen nach einer inhaltlichen Prüfung bewilligt werden, muss mit dem zuständigen Sachgebiet der jeweiligen Regierung geklärt sein, ob im Rahmen des zugewiesenen Budgets ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Anträge werden von der zuständigen Regierung abschließend bewilligt. Im Anschluss daran wird der Vertragsabschluss mit der Drittkraft vorbereitet.
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
(erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen)
- Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung
(erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe) - Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
(eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe) - Sozialversicherungsausweis (Kopie)
(Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet) - ggf. Schwerbehindertenausweis
(bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch) - ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
(für nicht EU-Bürger erforderlich) - Honorarkraft: Rechnung (nach Beendigung der Dienstleistung)
- für nach 1970 geborene Personen: Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz bzw. Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
(der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde)
Formulare
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages („Mittel für Drittkräfte“) - Drittkräfte Einstellung
- Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Drittkräfte Einstellung
- Antrag auf Abschluss eines Honorarvertrages („Mittel für Drittkräfte“) - Drittkräfte Einstellung
- Beteiligung des örtlichen Personalrates vor Dienstantritt der Drittkraft für schulische Maßnahmen zur Förderung von Flüchtlingen - Drittkräfte Einstellung
- Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt. - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Geringfügig Beschäftigte können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. - Unbefristete Einstellung - Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
- Änderungsmeldung
- Belehrungen Erklärungen - Zusammenfassung
- Erklärung der Beschäftigten/des Beschäftigten - Persönliche Angaben
Diese Erklärung ist zweifach einzureichen. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung, eine Ausfertigung wird an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet. - Erklärung Beschäftigte
Diese Erklärung zu Vorstrafen, laufenden Straf- oder Disziplinarverfahren, zu früheren Dienst- und Arbeitsverhältnissen und zur Schwerbehinderteneigenschaft verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung. - Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
- Datenschutzhinweise im Rahmen eines Honorarvertrages
Rechtsgrundlagen
- Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu den Einstellungsmöglichkeiten von Drittkräften
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Einsatz von Honorarkräften an Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
- Drittkräfte Einstellung - Übersicht über Einstellungsunterlagen
Arbeitshilfe für Schule bzw. das Staatliche Schulamt - Integration in Schule und Ausbildung
Informationen auf der Website des Kultusministeriums - Begleitende Maßnahmen - Einsatz von Honorarkräften
- Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Hinzuverdienst pensionierte Lehrkräfte - Merkblatt
- Belehrungen Erklärungen - Informationsmaterial
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
- Merkblatt erweitertes Führungszeugnis
Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“ - Sicherstellung des Schutzes für Maserninfektionen an Schulen – Masern-Dokumentationshilfe
Redaktionell verantwortlich
Stand: 12.02.2025