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Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten; Beantragung einer vorübergehenden Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank durch EU-Bürger

Kurzbeschreibung

In Deutschland nur vorübergehend tätige Dolmetscher und Übersetzer können die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank beantragen.

Online-Verfahren

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 16.08.2024