Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten; Beantragung einer vorübergehenden Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank durch EU-Bürger
Kurzbeschreibung
In Deutschland nur vorübergehend tätige Dolmetscher und Übersetzer können die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank beantragen.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landgericht München I):
- Antrag auf Datenänderung oder -löschung
Mit diesem Antrag können Sie Ihre Daten und den Umfang der Veröffentlichung in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (vorübergehend) ändern oder löschen lassen. Bitte richten Sie den Antrag grundsätzlich an das Landgericht, das Ihre Eintragung zuletzt veranlasst hat.
- Antrag auf Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank für vorübergehende Dienstleistungen im Inland
Sie können ohne allgemein beeidigt oder nach Landesrecht öffentlich bestellt zu sein, die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank für vorübergehende Dienstleistungen im Inland als Dolmetscher oder Übersetzer online beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 16.08.2024