Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte
Kurzbeschreibung
Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.
Beschreibung
Dienstleister und Werkstätten haben im Rahmen von Aufträgen durch anerkannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Möglichkeit im Rahmen ihres Auftrags die Funktionsfähigkeit von Einbauten für den Digitalfunk BOS zu prüfen oder wiederherzustellen. Hierfür werden im Digitalfunk BOS sogenannte Dienstleister- oder Werkstattkarten vorgehalten.
Die Karten werden nach vorheriger Genehmigung durch die den Dienstleister beauftragende Taktisch Technische Betriebsstelle/Integrierte Leitstelle (TTB/ILS) vom Dienstleister bei der AS BY beantragt. Die Karten sind bei der AS BY vorrätig und werden an den Antragstellenden nach Antragsprüfung versendet. Die Ausleihfrist beträgt bis zu ein Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Der Dienstleister muss von der beauftragenden BOS autorisiert werden und einen formlosen Antrag bei der Leitstelle der AS BY (E-Mail: as.by.lst@polizei.bayern.de) stellen.
Der Dienstleister muss der Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten für die Teilnahme am Digitalfunk BOS in Bayern zustimmen. Die Verpflichtungserklärung wird dem Antragstellenden nach Antragseingang zugesandt.
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Formlose Bestätigung einer BOS über ein bestehendes Auftragsverhältnis
Bitte Laufzeit des Auftragsverhältnisses angeben. - Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten
Wird dem Antragstellenden nach formloser Beantragung durch die AS BY übersandt.
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 07.08.2023