Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Kurzbeschreibung
Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer nimmt Anzeigen über die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für Brandschutz entgegen und entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 18.08.2023
Stand: 18.08.2023