Bewährungshilfe; Informationen
Kurzbeschreibung
Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Hilfe für Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden. Durch sie übernimmt der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürgerinnen und Bürger.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.08.2024
Stand: 12.08.2024