Betreuungsverfügung; Informationen zur Erstellung
Kurzbeschreibung
Durch eine Betreuungsverfügung kann jedermann vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 11.07.2024
Stand: 11.07.2024