Inhalt

Betreuungsverfügung; Informationen zur Erstellung

Kurzbeschreibung

Durch eine Betreuungsverfügung kann jedermann vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2025