Betreuungsverfügung; Informationen zur Erstellung
Kurzbeschreibung
Durch eine Betreuungsverfügung kann jedermann vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2025
Stand: 05.03.2025