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Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Kurzbeschreibung

Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Landwirten/Landwirtinnen bei der zuständigen Regierung beantragen.

Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.

Voraussetzungen

Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregister - BZRG)
  • Fachliche Eignung:
    • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
      • Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV)
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
    • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
      • Abschluss einer agrarwirtschaftlichen Fachschule (Technikerschule, Höhere Landbauschule) mit anschließender 2-jähriger landwirtschaftlicher Praxis
      • Abschluss Universität/Hochschule in den Studiengängen Landwirtschaft, Agrarwissenschaften, Agrarmanagement, Agrarmarketing und Management oder Wirtschaftsingenieurwesen Agrarmarketing & Management mit anschließender 2-jähriger landwirtschaftlicher Praxis

Verfahrensablauf

Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 04.01.2024