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Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung

Kurzbeschreibung

Sie können Persönlichkeiten für die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste vorschlagen.

Beschreibung

Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.

Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

Voraussetzungen

Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.

Verfahrensablauf

Anregungen für eine Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (auch bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden) eingereicht werden.

Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.

Fristen

keine

Formulare

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste
AllMBl. 2010 S. 256 vom 17. September 2010 Az.: M2/0135.01-1/3, geändert durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (AllMBl S. 128)

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2024

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