Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Kurzbeschreibung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau):
- Antrag auf Baumfällung oder Baumveränderung
Hier können Sie eine Baumfällung oder Baumveränderung beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 20.10.2023