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Arzneimittel; Anzeige des Informationsbeauftragten

Kurzbeschreibung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 12.03.2026

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
  • Anzeige des Informationsbeauftragten § 74a AMG

    Pharmazeutische Unternehmer können der zuständigen Behörde den Informationsbeauftragten und jeden Wechsel online mitteilen.