Arzneimittel; Anzeige des Informationsbeauftragten
Kurzbeschreibung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 12.03.2026
Stand: 12.03.2026
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
- Anzeige des Informationsbeauftragten § 74a AMG
Pharmazeutische Unternehmer können der zuständigen Behörde den Informationsbeauftragten und jeden Wechsel online mitteilen.