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Arzneimittel; Anzeige des Informationsbeauftragten

Kurzbeschreibung

Pharmazeutische Unternehmer, die Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Informationsbeauftragten anzeigen. Jeder Wechsel ist unverzüglich anzuzeigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 17.10.2024

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
  • Anzeige des Informationsbeauftragten § 74a AMG

    Pharmazeutische Unternehmer können der zuständigen Behörde den Informationsbeauftragten und jeden Wechsel online mitteilen.