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Abfallerzeugernummer; Beantragung

Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 17.10.2024

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Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine