Chancen zum Aufenthalt für Flüchtlinge
- Bei einer Veranstaltung der Integrationslotsinnen inSchrobenhausen informierte die Ausländerbehörde über Wegezum Aufenthalt
Die hauptamtlichen Integrationslotsinnen des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen haben eine Informations-Veranstaltung zum Thema „Chancen zum Aufenthalt“ in der Aula der Mitteschule in Schrobenhausen für ehrenamtliche Asylheferinnen und -helfer durchgeführt. Emmy Böhm, Leiterin der Ausländerbehörde am Landratsamt, zeigte neben dem Chancenaufenthaltsrecht weitere Möglichkeiten auf, wie auch nach negativem Ausgang des Asylverfahrens die Grundlagen für eine Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet geschaffen werden können. Besonders von Interesse war die Veranstaltung für die ehrenamtlichen Integrationsbegleiter des Landkreises sowie für die verschiedenen Helferkreise, da bei der Begleitung von Flüchtlingen diese Thematik häufig angesprochen wird.
Anlass der Veranstaltung war die Einführung des so genannten Chancenaufenthaltsrechts. Dadurch erhalten Geflüchtete eine neue Möglichkeit, trotz abgelehnten Asylverfahrens einen Aufenthaltstitel für 18 Monate zu erhalten. Es gilt, diese zusätzliche Chance zu nutzen, um nach Ablauf dieser Frist die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel für gut integrierte Geflüchtete zu erfüllen; denn nur dann ist der Weg frei für einen zunächst befristeten rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet, der im Anschluss auch in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis münden kann. Wie die Leiterin der Ausländerbehörde den Veranstaltungsteilnehmern erklärte, sei der Chancenaufenthaltstitel eine Brücke zu einem rechtmäßigen Aufenthaltsrecht für gute integrierte Geflüchtete. Die Voraussetzungen muss jeder selbst erfüllen: beispielsweise überwiegend eigenständige Lebensunterhaltssicherung, hinreichende Sprachkenntnisse, das Vorliegen eines Nationalpasses, Straffreiheit und das Bekenntnis zu der hier herrschenden freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Emmy Böhm erinnerte auch an die schon seit längerem bestehenden Möglichkeiten der sogenannten Ausbildungsduldung, vielen bekannt als „3+2-Regelung“, die von Seiten der Wirtschaft gefordert und im August 2016 eingeführt wurde. Auch die Beschäftigungsduldung, die 2020 eingeführt wurde, soll arbeitenden Menschen mit Duldung den Weg in ein Bleiberecht eröffnen.
Interessierte Helfer, die zu den Integrationslotsinnen Kontakt aufnehmen möchten, können dies per E-Mail an integrationslotsen@neuburg-schrobenhausen.de oder telefonisch unter 08431/571 95 tun.