Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung »Brucker Forst«
- Erneute Auslegung der Unterlagen vom 3.4. bis 5.5.2023
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen führt parallel zur vorhabenbezogenen Bauleitplanung der Deutschen Post AG „Paketzentrum Weichering“ das erforderliche Verwaltungsverfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Brucker Forst“ durch. Notwendige Planänderungen zum Projekt machen es erforderlich, zusätzliche Flächen im Umfang von ca. 1,2 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet „Brucker Forst“ herauszunehmen. Deswegen ist eine erneute Auslegung der Unterlagen erforderlich.
Hinweis: Diese Unterlagen enthalten auch einen Übersichtsplan, aus dem die Änderungen gegenüber den alten Plänen vom August 2022 hervorgehen
Von der Änderung des Landschaftsschutzgebiets sind folgende Gemeinden betroffen:
Gemeinde Weichering: Gemarkungen Weichering und Lichtenau
Gemeinde Karlshuld: Gemarkung Karlshuld
Stadt Neuburg a.d. Donau: Gemarkung Zell
Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Lageplänen wird von Montag 3. April bis einschl. Freitag 5. Mai 2023
im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Zimmer 218 ausgelegt.
Eingesehen werden können diese dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Während des Auslegungszeitraums sind die ausgelegten Unterlagen ebenfalls unter folgender Internet-Adresse abrufbar: https://neuburg-schrobenhausen.de/auslegung-lsg-brucker-forst
Außerdem werden die Unterlagen auch in der Stadtverwaltung Neuburg sowie den Gemeinden Karlshuld und Weichering zur Einsichtnahme ausgelegt.
Etwaige Bedenken und Anregungen zur Änderungsverordnung können während der Auslegungsfrist beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen sowie der Stadt Neuburg a.d. Donau bzw. den Gemeinden Karlshuld und Weichering vorgebracht werden.