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Datum: 18.01.2024

Hygienebelehrung ab sofort im Online-Verfahren möglich

  • Gesundheitsamt Neuburg bietet neues Schulungsverfahren an

Für alle, die erstmalig Speisen im gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu achten. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden seit vielen Jahren als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

Durch die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung im Vollzug des OnlineZugangs-Gesetzes ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann. „Unser Gesundheitsamt freut sich, die Hygienebelehrung ab sofort auf einer InternetPlattform anbieten zu können. Damit werden wir in vollem Umfang dem Anspruch der sogenannten „Digitalen Transformation“ gerecht.“ führt Herr Dr. Donhauser, Leiter des Gesundheitsamtes Neuburg, aus.

Über das Verfahren können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 19 Sprachen angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates. Interessenten finden alle Informationen auf der Webseite unter www.neuburg-schrobenhausen.de/hygienebelehrung oder durch Nutzung des folgenden QR-Codes:

QR-Code Hygienebelehrung

Nach wie vor ist die Hygienebelehrung beim Gesundheitsamt auch in Präsenz möglich.