Inhalt
Datum: 13.02.2024

Heizungsgesetz, Förderungen, Preise - das gilt 2024

  • In den kostenlosen Energieberatungen erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskunft

Neues Jahr, neue Regeln. Gerade im Energiebereich ändert sich 2024 einiges: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt in Kraft, was zunächst die Heizungen von Gebäuden in Neubaugebieten betrifft. Für Sanierungen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Zuschüsse. Die CO2-Emissionen werden teurer und die Mehrwertsteuer für Erdgas steigt wieder. Die Umweltprämie für Elektroautos sinkt, ebenso die Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen. In den Energieberatungen der Kooperationspartner Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, VerbraucherService Bayern (VSB) und Energie effizient einsetzen e. V. können sich Bürgerinnen und Bürger über Neuerungen für Privathaushalte informieren. Das sind die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

Am 1. Januar 2024 trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft.
Damit müssen Gebäude in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wer in einer Baulücke oder im Außenbereich neu baut oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen greift: In Großstädten über 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht jedoch früher.

Für Haushalte, die sich ab 2024 für den Austausch der Heizung entscheiden, gibt es hierfür neben einer Grundförderung von 30 Prozent auch einen „Speedbonus“ von 20 Prozent, wenn das Vorhaben bereits im Jahr 2024 umgesetzt wird. Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen speziellen Einkommensbonus zu beantragen. In der Summe könnten somit bis zu 70
Prozent der Kosten bezuschusst werden. Für darüber hinausgehende Kosten besteht die Möglichkeit, ein verbilligtes Darlehen zu erhalten, sodass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Förderungen erhalten ausschließlich erneuerbare Energien wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme. Auch die Zuschüsse
für Maßnahmen einer Gebäudesanierung erhöhen sich: Eine nachträgliche Wärmedämmung soll 2024 mit bis zu 30 Prozent gefördert werden.


Zudem steigt der Festpreis für CO2-Emissionen. Diese erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen dadurch um 30 Euro teurer. Ab März 2024 steigt der Erdgaspreis zudem erneut,
da der vorübergehend auf sieben Prozent abgesenkte Mehrwertsteuerersatz wieder auf die ursprünglichen 19 Prozent angehoben wird. Aus diesem Grund verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.

Des Weiteren sinkt ab dem kommenden Jahr die Umweltprämie für Elektroautos. Förderung erhalten nur noch die auf der BAFA-Liste stehenden Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis für das Basismodell von maximal 45.000 Euro. Die Liste ist einsehbar auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de. Die Bundesförderung beträgt dann 3.000 Euro. Hinzu kommt beim Kauf eines Neufahrzeugs die halbe Summe vom Hersteller. Leasing- und Gebrauchtwagen können mit geringeren Zuschüssen gefördert werden. Die Förderung beantragen Verbraucherinnen und Verbraucher nach Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ab Februar 2024 verringert sich außerdem die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,12 Cent. Die Vergütung wird
für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Weiterführende Informationen finden Sie in den VSB-Tipps auf der Homepage des VerbraucherService Bayern (www.verbraucherservice-bayern.de).

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit dem VerbraucherService Bayern und dem Verein Energie effizient einsetzen e.V. bieten kostenlose Energieberatungen an. Bei diesen helfen neutrale Energieberater aus dem Landkreis bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten. Eine Terminvereinbarung erfolgt über die Klimaschutzmanagerin Theresa Dehmel, Tel. 08431/57-893 oder über den VerbraucherService, Tel. 0841/95159990.

Die Anfrage kann auch online unter www.neuburg-schrobenhausen.de/klimaschutz oder per Mail an klimaschutz@neuburg-schrobenhausen.de erfolgen