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Datum: 28.02.2024

Die Führerscheinstelle informiert

  •  Führerscheinstelle Schrobenhausen ab März wieder geöffnet 
  • Pflichtumtausch der Altführerscheine, Verlängerung von Fahrerlaubnissen

Nach der krankheitsbedingten Schließung in den letzten Wochen kann die Führerscheinstelle in Schrobenhausen ab Montag, 4. März 2024 vormittags wieder öffnen. Um den Personaleinsatz planen zu können, ist – wie bisher auch - im Vorfeld ein Termin über die Homepage des Landkreises zu buchen.

Aus technischen Gründen können die online buchbaren Termine nur mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen zur Verfügung gestellt werden. Da die Termine aktuell stark nachgefragt werden, werden die Bürgerinnen und Bürger um etwas Geduld gebeten, bis wieder freie Zeitfenster zur Verfügung stehen. Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger für die meisten Verfahren die entsprechenden Anträge auch per Post stellen können. Für viele Angelegenheiten ist diese kontaktlose Antragstellung sogar bereits sechs Monate im Voraus möglich. Die Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises zu finden unter www.neuburg-schrobenhausen.de/fahrerlaubnisrecht.

Fristen für die Verlängerung von Fahrerlaubnissen

In diesem Zusammenhang wird, aufgrund einer Häufung entsprechender Fälle, auch darauf hingewiesen, dass ein Antrag zur Verlängerung einer Fahrerlaubnis unbedingt rechtzeitig - bis zu sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis - gestellt werden sollte. Sobald die zu verlängernde Fahrerlaubnis abgelaufen ist, muss aufgrund einer seit 2008 geltenden Rechtslage zusätzlich zu den üblichen Untersuchungen und Unterlagen nun auch gleichzeitig ein Nachweis der Fahrpraxis mit der entsprechenden Fahrzeugklasse gefordert werden. Kann dieser Nachweis nicht vorgelegt werden, muss eine Fahrprüfung für die entsprechende Fahrzeugklasse neu abgelegt werden.

Fristen Führerscheinumtausch

Darüber hinaus macht die Fahrerlaubnisbehörde Neuburg-Schrobenhausen darauf aufmerksam, dass am 19. Januar die vorletzte Umtauschfrist für die Papierführerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 ausgelaufen ist.

Nun folgt der Umtausch der Papierführerscheine für die Geburtenjahrgänge ab 1971. Diese sind bis zum 19. Januar 2025 zu tauschen. Für Führerscheine ab dem Ausstellungsjahr 1999 gelten spätere Umtauschpflichten.

Informationen dazu unter www.neuburg-schrobenhausen.de/fahrerlaubnisrecht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Terminkapazitäten gerade zum Jahresende einen fristgerechten Umtausch erheblich erschweren. Ein Umtausch ist ganzjährig möglich und sollte deshalb nicht erst zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen. Daher bittet das Landratsamt die betreffenden Bürgerinnen und Bürger, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern.