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Datum: 01.09.2022

Auslegung der Unterlagen zum Landschaftsschutzgebiet »Brucker Forst« ab dem 5. September 2022

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen führt parallel zur vorhabenbezogenen Bauleitplanung der Deutschen Post AG „Paketzentrum Weichering“ das erforderliche Verwaltungsverfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Brucker Forst“ durch.

Von der Änderung sind folgende Gemeinden betroffen:

  • Gemeinde Weichering: Gemarkungen Weichering und Lichtenau
  • Gemeinde Karlshuld: Gemarkung Karlshuld
  • Stadt Neuburg a.d. Donau: Gemarkung Zell

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Lageplänen wird von Montag, 5. September bis einschließlich Freitag, 7. Oktober 2022 im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Zimmer 218 ausgelegt. Eingesehen werden können diese dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Während des Auslegungszeitraums sind die ausgelegten Unterlagen ebenfalls unter der Internet-Adresse abrufbar.

https://neuburg-schrobenhausen.de/auslegung-lsg-brucker-forst

Außerdem werden die Unterlagen in der Stadtverwaltung Neuburg sowie den Gemeinden Karlshuld und Weichering zur Einsichtnahme ausgelegt.

Etwaige Bedenken und Anregungen zur Änderungsverordnung können während der Auslegungsfrist beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen sowie der Stadt Neuburg a.d. Donau bzw. den Gemeinden Karlshuld und Weichering vorgebracht werden.