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Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 17.08.2026

Fristen

Die Antragstellung findet aktuell in jährlich mehreren Phasen - Sommer bzw. Winter - statt. Die Frist für die aktuelle Antragstellung der Sommermaßnahmen 2026 läuft bis zum 27.03.2026. Die Wintermaßnahmen 2026 können anschließend bis zum Fristablauf 24.07.2026 beantragt werden.

Voraussetzungen

Vorhaben auf folgenden Flächen beziehungsweise an folgenden Einzelbestandteilen der Natur: 

  • Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 gemäß den Richtlinien 2009 147 EG und 92 43 EWG, 
  • Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung im Sinn von Art. 2 Nr. 1 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, BGBl II 1976 S. 1265, 
  • Flächen, die zum Aufbau des Biotopverbundes BayernNetzNatur beitragen, 
  • Naturparke sowie alle anderen Flächen und Einzelbestandteile der Natur, die nach BNatSchG bzw. BayNatSchG geschützt sind oder dies entsprechend gilt, 
  • Biosphärenreservate, 
  • Flächen und Einzelbestandteile der Natur, die als schutzwürdige Biotope erfasst oder die Lebensräume von Arten der "Roten Listen" sind und auch 
  • Flächen im Siedlungsraum und kommunale Flächen, die für das Naturerleben von besonderer Bedeutung sind.

Ausschlusskriterien:

Wirtschaftliche Tätigkeiten werden nicht gefördert.

Online-Verfahren

LNPR-Fachanwendung Luna. Natur
Die Registrierung erfolgt über die für die Antragstellung zuständige untere Naturschutzbehörde.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.