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Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2027/2028

Mit der Einschulung beginnt für Sie und Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt. Oft treten dann Fragen auf oder es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Einschulung. Damit Sie mit diesen Fragen nicht alleine sind, möchte unser Team Sie und Ihr Kind gerne in dieser wichtigen Zeit unterstützen.

Die Schuleingangsuntersuchung findet nur einmal statt und richtet sich nach dem Geburtsdatum. In diesem Schuljahr werden alle Kinder untersucht, die zwischen dem 01.10.2020 und dem 30.09.2021 geboren sind, auch wenn es sich um sog. „Korridor-Kinder“ handelt bzw. ein Kind zurückgestellt werden soll.

Wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll (also nach dem 30.09.2021 geboren ist, aber im September 2027 eingeschult werden soll) melden Sie sich bitte unter Tel. 08431/57-870 oder über unser sicheres Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne.

Die Schuleingangsuntersuchung umfasst zunächst bei allen Kindern ein Schuleingangsscreening mit Seh-, Hör-, Sprach-, und Entwicklungstests durch eine Fachkraft der Sozialmedizin.

Bei Bedarf schließt sich in der Folge eine ärztliche Untersuchung mit einer orientierenden Entwicklungsdiagnostik an. Wenn Sie für Ihr Kind keinen Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (U8, in den meisten Fällen jedoch U9) vorlegen, ist die schulärztliche Untersuchung auf jeden Fall erforderlich. Darum lassen Sie die U9 bitte bald bei Ihrem Kinder- bzw. Hausarzt durchführen, falls dies noch nicht erfolgt ist.

Sollte die U9 aus triftigen Gründen nicht im Vorfeld durchführbar sein, geben Sie dies bei der Terminbuchung unbedingt an, da Sie ansonsten zu einem zweiten Termin erscheinen müssen.

Sie erhalten von uns demnächst ein Einladungsschreiben, im Anschluss können Sie dann mittels QR-Code oder Link einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung buchen und danach auch gleich einen Anamnesebogen ausfüllen.

Mit dem Ausfüllen des Online-Anamnesebogens verkürzen Sie die Bearbeitungszeit vor Ort und wir haben mehr Zeit für Ihr Kind und Ihre Fragen.

Legen Sie sich also bitte bereits vorher das Impfbuch und das gelbe U-Heft Ihres Kindes bereit.

Bei Problemen mit der Terminvereinbarung können Sie uns auch gerne telefonisch unter 08431/57-870 oder über unser sicheres Kontaktformular (bitte Telefonnummer angeben, wir rufen Sie zurück) erreichen. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind eine Schwerbehinderung hat, ggf. müssen Sie dann nicht vor Ort erscheinen.

Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen nicht alle Kinder gleichzeitig zur Schuleingangsuntersuchung einladen können. Deshalb erfolgt die Versendung der Einladungen auf das Schuljahr verteilt. Zuerst werden die älteren Kinder eingeladen, danach die jüngeren. Wundern Sie sich also nicht, wenn Bekannte oder Freunde bereits vor Ihnen eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung bekommen haben.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Kind persönlich zur Schuleingangsuntersuchung zu begleiten, benötigt die von Ihnen benannte Begleitperson eine Vollmacht von Ihnen.

Bringen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen zur Untersuchung mit:

  • das Impfbuch (Die Vorlage vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen ist gemäß Art. 12 Abs. 3 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) seit 01.01.2013 verpflichtend.)

Hinweis: Zur Einschulung ist eine zweifache Masernimpfung (oder Titernachweis) verpflichtend. Medizinische Kontraindikationen bedürfen einer ärztlichen Bestätigung mit Diagnose.

  • die Teilnahmekarte aus dem gelben Untersuchungsheft, das Gelbe Heft oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen (gemäß Art. 12 Abs. 3 GDG)
  • den Schwerbehindertenausweis und/oder den Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis, o.ä.), falls vorhanden
  • die Brille und/oder das Hörgerät, falls vorhanden

Bitte beachten Sie:

Der Schule muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. Eine Vorlage des gelben Untersuchungsheftes in der Schule ist nicht erforderlich! Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.

Die Daten aus der Schuleingangsuntersuchung in Bayern werden in anonymisierter Form (ohne Name und Anschrift) statistisch ausgewertet. So können wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern gewonnen werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, finden Sie in unseren FAQ vielleicht eine Antwort:

FAQ zur Schuleingangsuntersuchung

1. Muss ich mein Kind zur Schuleingangsuntersuchung vorstellen, auch wenn ich das gar nicht möchte?

Ja, die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.

2. Muss mein Kind auch vorgestellt werden, wenn ich es erst ein Jahr später einschulen lassen möchte?

Ja, es müssen alle Kinder, die im Zeitraum zwischen 01.10.2020 und 30.09.2021 geboren sind, zur Schuleingangsuntersuchung vorgestellt werden.

3. Muss mein Kind im kommenden Schuljahr in die Schule, wenn es zur Schuleingangsuntersuchung kommt?

Nein, der Zeitpunkt der Einschulung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung.

4. Was muss ich zur Schuleingangsuntersuchung alles mitbringen?

  •  Das Kind, das untersucht werden soll.
  •  Das Impfbuch (Die Vorlage vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen ist gemäß Art. 12 Abs. 3 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) seit 01.01.2013 verpflichtend.) Hinweis: Zur Einschulung ist eine zweifache Masernimpfung (oder Titernachweis) verpflichtend. Medizinische Kontraindikationen bedürfen einer ärztlichen Bestätigung mit Diagnose.
  •  Die Teilnahmekarte aus dem gelben Untersuchungsheft, das Gelbe Heft oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen (gemäß Art. 12 Abs. 3 GDG).
  • Den Schwerbehindertenausweis und/oder den Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis, o.ä.), falls vorhanden.
  • Die Brille und/oder das Hörgerät, falls vorhanden.

5. Muss mein Kind zur Schuleingangsuntersuchung mitkommen?

Ja, Ihr Kind muss bei der Untersuchung dabei sein, da wir uns ein Bild vom Entwicklungsstand des Kindes machen müssen.

6. Was mache ich, wenn ich selbst keine Zeit habe und eine Vertrauensperson mitschicken möchte?

Das können Sie machen, die Vertrauensperson braucht jedoch eine Vollmacht der Sorgeberechtigten.

7. Mein Kind ist bereits in einem Förderkindergarten oder einer SVE. Muss es dann auch zur Schuleingangsuntersuchung?

Ja, Ihr Kind muss auf jeden Fall bei uns vorgestellt werden.

8. Muss ein Kind mit Schwerbehinderung auch ins Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung kommen?

Falls Ihr Kind eine Schwerbehinderung hat, dürfen Sie uns gerne anrufen. Wir besprechen dann mit Ihnen, ob eine Vorstellung im Gesundheitsamt notwendig ist.

9. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Muss ich eine Negativbescheinigung vorlegen?

Nein, das ist nicht notwendig.

10. Mein Kind hat noch keine U9. Kann diese auch im Gesundheitsamt durchgeführt werden?

Im Gesundheitsamt werden regulär keine U-Untersuchungen durchgeführt. Lassen Sie diese bitte beim Kinderarzt oder Hausarzt durchführen. Falls dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein sollte, kann im Gesundheitsamt eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Geben Sie dann aber bei der Terminbuchung an, dass keine U9 vorhanden ist. Sie erhalten dann nur Terminmöglichkeiten, an denen ein Arzt zur Untersuchung zur Verfügung steht. Ansonsten müssen Sie ein zweites Mal vorbeikommen.

11. Warum steht nur ein Elternteil auf dem Anschreiben?

Wir erstellen die Anschreiben automatisiert nach einer Meldeliste der AKDB. Hierbei verwenden wir den beim Einwohnermeldeamt an erster Stelle genannten Erziehungsberechtigten, sofern das Kind bei diesem wohnt.

12. Wie buche ich einen Termin?

Auf dem Einladungsschreiben finden Sie einen QR-Code bzw. einen Kurzlink zu einer Buchungsseite. Hier müssen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse bestätigen, dann können Sie einen Termin buchen. Falls Sie keinen Termin im angezeigten Kalender sehen, versuchen Sie es doch bitte in den anderen Räumen und in den folgenden Monaten. Eigentlich müssten immer genug Termine zur Auswahl stehen, ansonsten versuchen Sie es wenige Tage später nochmal.

13. Kann ich den gebuchten Termin noch verschieben?

Ja, einen gebuchten Termin können Sie über den Link in der Bestätigungsmail verschieben.

14. Warum soll ich online einen Anamnesebogen ausfüllen?

Der Anamnesebogen wurde entwickelt, damit wir uns zum einem durch Ihre Angaben ein noch besseres Bild von Ihrem Kind machen können, zum anderen gehen die Angaben auch in eine anonymisierte Berichterstattung ans LGL ein. Sie können den Anamnesebogen auch vor Ort im Gesundheitsamt ausfüllen, die dafür notwendige Zeit möchten wir aber gerne für Gespräche mit Ihnen und Ihrem Kind verwenden.

15. Mein Kind wurde bereits untersucht, warum muss ich nochmal kommen?

Sollte Ihr Kind bereits in einem anderen Landkreis bei der Schuleingangsuntersuchung gewesen sein, kontaktieren Sie uns bitte. Selbstverständlich müssen Sie dann nicht nochmals kommen. Es ist allerdings notwendig, dass Sie uns informieren, da wir ansonsten – falls Sie sich auch auf Erinnerungen und Mahnungen nicht melden – das Jugendamt informieren müssen.

16. Was muss ich machen, wenn ich neu in den Landkreis zugezogen bin?

Dann informieren Sie uns bitte. Sollte Ihr Kind bereits im vorherigen Landkreis untersucht worden sein, werden wir dies vermerken. Falls noch keine Schuleingangsuntersuchung stattgefunden hat, werden wir Sie in unsere Liste aufnehmen und Ihnen in Kürze eine Einladung zukommen lassen.

17. Was mache ich, wenn ich mit meinem Kind bereits bei der Schuleingangsuntersuchung war, aber das Formular für die Schule nicht mehr finde?

Wenn Ihr Kind bei uns untersucht wurde, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir schicken Ihnen dann eine Zweitschrift.

18. Wo befinden sich die Räume des Gesundheitsamtes?

  •  Gesundheitsamt Neuburg: Müller-Gnadenegg-Weg 1, 86633 Neuburg a. d. Donau An der Polizei vorbei Richtung Krankenhaus, dann auf der linken Seite das gelbe Gebäude. (Parkmöglichkeiten am Gesundheitsamt nur für Schwerbehinderte, ansonsten nutzen Sie bitte die öffentlichen Parkplätze in der Nähe, z.B. Parkdeck am Krankenhaus, Parkplatz am Landratsamt, etc.)
  • Gesundheitsamt Schrobenhausen: Georg-Alber-Str. 27, 86529 Schrobenhausen Das Gesundheitsamt befindet sich im Multi-Park Schrobenhausen (Gebäude 1) im 1. Stock. (Parkmöglichkeiten eingeschränkt vor dem Gebäude vorhanden)

19. Wie läuft die Schuleingangsuntersuchung ab?

Wir untersuchen die Hör- und Sprachentwicklung Ihres Kindes, achten auf altersgerechte Entwicklung in körperlichen und geistigen Bereichen und schauen auf die Konzentrationsfähigkeit über einen Zeitraum von 20 – 30 Minuten. Zusätzlich werden bei Bedarf ein Seh- und Hörtest durchgeführt. Falls keine U9 vorhanden ist, wird Ihr Kind auch noch schulärztlich vorgestellt.

20. Soll ich mit meinem Kind für die Schuleingangsuntersuchung üben?

Nein, für die Schuleingangsuntersuchung müssen Sie mit Ihrem Kind nicht extra üben. Dies ist keine Prüfung. Wir achten vielmehr auf die altersentsprechende Entwicklung und Konzentrationsfähigkeit des Kindes und beraten bezüglich des bestmöglichen Einschulungszeitraumes und der passenden Schulform.

21. Wie viel Zeit soll ich für die Schuleingangsuntersuchung einplanen?

Planen Sie für die Untersuchung bitte ca. 1 Stunde ein.

22. Kann uns das Gesundheitsamt den Zeitpunkt der Einschulung und die Schulform vorschreiben?

Nein. Das Gesundheitsamt ist beratend tätig. Unsere Empfehlungen sind nicht bindend, aber sinnvoll.

23. Ich habe mehrere Kinder. Kann ich die Geschwister mitbringen?

Um die Konzentration des untersuchten Kindes nicht zu stören, ist es sinnvoll, nicht zu viele Kinder mitzubringen. Ein Baby im Kinderwagen ist in der Regel kein Problem (benutzen Sie dann bitte den Haupteingang mit der Rampe).

24. Muss ich für 2 Kinder (Zwillinge) 2 Termine buchen?

Buchen Sie bitte für jedes Kind einen eigenen Termin, da ja auch jedes Kind extra untersucht werden soll. Oft ist es möglich, Termine nacheinander oder parallel (in verschiedenen Räumen) zu buchen. Bei parallelen Terminen wäre eine zweite Begleitperson sinnvoll, da sonst ein Kind alleine untersucht wird.

25. Ich bin in einen anderen Landkreis umgezogen, habe aber schon einen Termin im Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen gebucht. Was soll ich machen?

Gerne können Sie den bereits gebuchten Termin bei uns noch wahrnehmen. Sie können sich aber gerne bei uns melden, dann stornieren wir den Termin für Sie. Melden Sie sich dann bitte in dem für Sie neu zuständigen Gesundheitsamt.


Hier finden Sie nochmal den Text des Einladungsschreibens (Vorauswahl verschiedener Sprachen auf der Homepage möglich):

Anschreiben Schuleingangsuntersuchung GesA

Einladung zur Schuleingangsuntersuchung für YYY XXX, geb. TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte/r XXX YYY,

Ihr Kind XXX kommt bald in die Schule. Für Sie und Ihr Kind beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Oft treten dann Fragen auf oder es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Einschulung. Damit Sie mit diesen Fragen nicht alleine sind, möchte unser Team Sie und Ihr Kind gerne in dieser wichtigen Zeit unterstützen.

Bitte füllen Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen das Online-Formular zur Terminvereinbarung für die Schuleingangsuntersuchung unter folgendem Link oder QR-Code aus (Termine stehen Ihnen für die nächsten Wochen zur Verfügung):

Hinweis: Bitte buchen Sie auch einen Termin für Ihr Kind, wenn es ein Korridor-Kind ist oder zurückgestellt werden soll. Die Schuleingangsuntersuchung findet nur einmal statt und richtet sich nach dem Geburtsdatum, in diesem Fall vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021.

QR Code Schuleingangsuntersuchung

oder  https://formulare.neuburg-schrobenhausen.de/formcycle/form/alias/Landratsamt-Neuburg-Schrobenhausen/schuleingangsuntersuchung/

Für die Registrierung müssen Sie Ihren persönlichen Zugangscode eingeben:

????

Im Anschluss an die Terminvereinbarung erhalten Sie die Möglichkeit, bereits online einen Anamnesebogen auszufüllen und an uns zu übermitteln. Sie verkürzen hiermit die Bearbeitungszeit vor Ort und wir haben mehr Zeit für Ihr Kind und Ihre Fragen.

Bitte halten Sie deshalb bereits bei der Terminbuchung den Impfpass und das gelbe Untersuchungsheft Ihres Kindes bereit.

Bei Problemen bezüglich der Terminvereinbarung können Sie uns auch gerne telefonisch unter 08431/57-870, über unser sicheres Kontaktformular auf der Homepage oder per Mail an schulgesundheit@neuburg-schrobenhausen.de (bitte Telefonnummer angeben, wir rufen Sie zurück) kontaktieren. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind eine Schwerbehinderung hat, ggf. müssen Sie dann nicht vor Ort erscheinen.

Informationen in anderen Sprachen finden Sie unter:

www.neuburg-schrobenhausen.de/schuleingangsuntersuchung

Bringen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen zur Untersuchung mit:

  • das Impfbuch (Die Vorlage vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen ist gemäß Art. 12 Abs. 3 Gesundheitsdienstgesetz  (GDG) seit 01.01.2013 verpflichtend.)

Hinweis: Zur Einschulung ist eine zweifache Masernimpfung (oder Titernachweis) verpflichtend. Medizinische Kontraindikationen bedürfen einer ärztlichen Bestätigung mit Diagnose.

  • die Teilnahmekarte aus dem gelben Untersuchungsheft, das Gelbe Heft oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen (gemäß Art. 12 Abs. 3 GDG)
  • den Schwerbehindertenausweis und/oder den Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis, o.ä.), falls vorhanden
  • die Brille und/oder das Hörgerät, falls vorhanden

Die Schuleingangsuntersuchung umfasst zunächst bei allen Kindern ein Schuleingangsscreening mit Seh-, Hör-, Sprach-, und Entwicklungstests durch eine Fachkraft der Sozialmedizin.

Wenn bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (U8, in den meisten Fällen jedoch U9) vorgelegt wird, ist eine schulärztliche Untersuchung erforderlich. Darum lassen Sie die U9 bitte bald bei Ihrem Kinder- bzw. Hausarzt durchführen, falls dies noch nicht erfolgt ist. Sollte die U9 aus triftigen Gründen nicht im Vorfeld durchführbar sein, geben Sie dies bei der Terminbuchung unbedingt an, da Sie ansonsten zu einem zweiten Termin erscheinen müssen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Kind persönlich zur Schuleingangsuntersuchung zu begleiten, benötigt die von Ihnen benannte Begleitperson eine Vollmacht von Ihnen.

Bitte beachten Sie:

Der Schule muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. Eine Vorlage des gelben Untersuchungsheftes in der Schule ist nicht erforderlich! Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.

Die Daten aus der Schuleingangsuntersuchung in Bayern werden in anonymisierter Form (ohne Name und Anschrift) statistisch ausgewertet. So können wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern gewonnen werden.

Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer oder dem Internet (unter www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung).

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Fachkräfte der Sozialmedizin

Hier finden Sie uns:

Gesundheitsamt Neuburg

Müller-Gnadenegg-Weg 1

86633 Neuburg an der Donau

Zu erreichen:

Straße Richtung Krankenhaus, auf der linken Seite

Gelbes Gebäude hinter der Polizei,

Parkmöglichkeiten im Umkreis nur begrenzt, evtl. auf dem Parkdeck Krankenhaus

Parken im Gesundheitsamtgelände ist nicht gestattet

Gesundheitsamt - Dienststelle Schrobenhausen

Georg-Alber-Straße 27

86529 Schrobenhausen  

Zu erreichen:

Multi-Park Schrobenhausen


Weitere Informationen und Flyer in anderen Sprachen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Bayern.

Gesund in Schule und KITA

Relevante Informationen für Eltern, Schulen und Kindergärten

Impfempfehlungen

Der Impfkalender - empfohlene Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Die Infektionskrankheiten, gegen die heute geimpft wird, werden von vielen noch immer als Kinderkrankheiten angesehen. Dies liegt daran, dass sie in der Regel sehr ansteckend sind, so dass ohne Impfschutz die meisten früher bereits als Kind erkrankten. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie harmlos sind. Die Infektionen sind trotz moderner Medizin meist nur schlecht oder gar nicht behandelbar. Medikamente können nämlich oft nur die Symptome wie z. B. Fieber unterdrücken, nicht aber den Erreger selbst bekämpfen. Auch aus diesem Grund bietet die Impfung den wirksamsten Schutz.

Eine Übersicht aller in Deutschland empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt der Impfkalender der Ständigen Impfkommission.

Weitere Informationen zum Thema Impfen finden Sie auf https://www.impfen-info.de

Masernschutzgesetz

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.


Kurz und Knapp: Faktenblätter zum Impfen


Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Gesundheit.

Pädagogisch-audiologischer Sprechtag

Hört unser Kind wirklich gut?

Auch im kommenden Schuljahr 2026/2027 finden am Gesundheitsamt Neuburg a.d.Donau wieder die bewährten pädagogisch-audiologischen Sprechtage zur Überprüfung des Hörens bei Kindern statt.

Zielsetzung der Sprechtage ist es, Hörstörungen bei Kindern möglichst frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen der Förderung einzuleiten. Dadurch soll die Hör- und Sprachentwicklung und damit die Gesamtentwicklung des Kindes unterstützt werden.

Die Hörtestungen und die anschließende Beratung werden vom Fachpersonal der pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle der Musenbergschule, Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören München durchgeführt. Die Berater sind Fachpädagogen für Hörgeschädigtenpädagogik mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit hör- und sprachauffälligen Kindern.

Grundlage der Beratung ist ein kindgerechtes Hörscreening und ein Gespräch mit den Eltern über deren Einschätzung zu ihrem Kind. In Zusammenarbeit mit den Eltern und unter Einbeziehung niedergelassener HNO-Ärzte, Kinder- und Allgemeinärzte wird die bestmögliche Behandlung und Förderung für das Kind gesucht. Je früher fachpädagogische Maßnahmen eingeleitet werden können, desto wahrscheinlicher können mögliche Folgebeeinträchtigungen einer unerkannten Hörschädigung vermieden werden.

Zu den Sprechtagen können alle Kinder in jedem Alter vorgestellt werden, bei denen ein Verdacht auf eine Hör- oder Sprachauffälligkeit vorliegt.

Wenn ein Verdacht auf eine Problematik im Bereich der auditiven Wahrnehmung besteht, beziehungsweise ausgeschlossen werden soll, dann können Kinder frühestens ab 6 Jahren vorgestellt werden. (Bei Kindern mit unterdurchschnittlichem IQ oder noch stark reduzierten deutschen Sprachkenntnissen kann die auditive Verarbeitung und Wahrnehmung nicht getestet werden).

Auch Kinder mit einer bereits festgestellten Hörschädigung, die derzeit ohne fachpädagogische Begleitung durch den mobilen sonderpädagogischen Dienst Hören eine vorschulische oder schulische Einrichtung besuchen, können zu den Sprechtagen kommen.

Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über das Gesundheitsamt Neuburg, Stefanie Staudigl, Telefon: 08431 / 57-500 oder per E-Mail: gesundheitsamt@neuburg-schrobenhausen.de.

An folgenden Terminen werden an unserem Gesundheitsamt in Neuburg a.d. Donau die Hörsprechtage nur nach vorheriger Anmeldung

stattfinden:

Donnerstag, 08.10.2026

Donnerstag, 03.12.2026

Donnerstag, 14.01.2027

Donnerstag, 04.02.2027

Donnerstag, 11.03.2027

Donnerstag, 22.04.2027

Donnerstag, 03.06.2027

Donnerstag, 08.07.2027

(Termine sind jeweils zwischen 9.00 und 13.45 Uhr möglich.)

Infektionsschutz und übertragbare Krankheiten

Relevante Informationen zum Download


Informationen zu weiteren übertragbaren Krankheiten finden Sie hier: