Planen und Bauen von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Der Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen – ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung. Gleichzeitig sind bei der Planung und Umsetzung zahlreiche fachliche und rechtliche Anforderungen zu beachten.
Wichtige Informationen zu Planung, Genehmigung und Rahmenbedingungen bieten die Themenplattformen des Energie-Atlas Bayern:
Besondere Bedeutung kommt dem Naturschutz zu. Artenschutzrechtliche Belange, bestehende Schutzgebiete sowie Anforderungen an die Eingriffsregelung (Eingriffskompensation) können Vorhaben einschränken oder besondere Maßnahmen erforderlich machen. Sie haben damit Einfluss darauf, ob und wie ein Vorhaben umgesetzt werden kann. Deshalb sind diese Aspekte frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
Das gilt auch für Anlagen oder Anlagenteile, die nach Baurecht verfahrensfrei sind und keine Baugenehmigung benötigen – zum Beispiel bestimmte Infrastruktureinrichtungen/Leitungsverlegungen zu Einspeisepunkten oder Umspannwerke. Auch hier sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben uneingeschränkt zu beachten.
Bei Verstößen gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen kann es zu Baueinstellungen sowie zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen kommen.
Wir empfehlen daher, sich frühzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen und die geplanten Maßnahmen abzustimmen.