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Schule und Vorschule

 

Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2025/2026

Mit der Einschulung beginnt für Sie und Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt. Oft treten dann Fragen auf oder es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Einschulung. Damit Sie mit diesen Fragen nicht alleine sind, möchte unser Team Sie und Ihr Kind gerne in dieser wichtigen Zeit unterstützen.

Die Schuleingangsuntersuchung findet nur einmal statt und richtet sich nach dem Geburtsdatum. In diesem Schuljahr werden alle Kinder untersucht, die zwischen dem 01.10.2017 und dem 30.09.2018 geboren sind, auch wenn es sich um sog. „Korridor-Kinder“ handelt bzw. ein Kind zurückgestellt werden soll.

Wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll, nehmen Sie bitte unter Tel. 08431/57-870 oder per Mail unter schulgesundheit@neuburg-schrobenhausen.de Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

Die Schuleingangsuntersuchung umfasst zunächst bei allen Kindern ein Schuleingangsscreening mit Seh-, Hör-, Sprach-, und Entwicklungstests durch eine Fachkraft der Sozialmedizin.

Bei Bedarf schließt sich in der Folge eine ärztliche Untersuchung mit einer orientierenden Entwicklungsdiagnostik an. Wenn bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (U8, in den meisten Fällen jedoch U9) vorgelegt wird, ist die schulärztliche Untersuchung auf jeden Fall erforderlich. Darum lassen Sie die U9 bitte bald bei Ihrem Kinder- bzw. Hausarzt durchführen, falls dies noch nicht erfolgt ist. Sollte die U9 aus triftigen Gründen nicht im Vorfeld durchführbar sein, geben Sie dies bei der Terminbuchung unbedingt an, da Sie ansonsten zu einem zweiten Termin erscheinen müssen.

Sie erhalten von uns in den nächsten Wochen ein Einladungsschreiben, im Anschluss können sie dann mittels QR-Code oder Link einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung buchen und im Anschluss auch gleich einen Anamnesebogen ausfüllen. Mit dem Ausfüllen des Online-Anamnesebogens verkürzen sie die Bearbeitungszeit vor Ort und wir haben mehr Zeit für Ihr Kind und Ihre Fragen.

 Legen Sie sich also bitte bereits vorher das Impfbuch und das Gelbe U-Heft Ihres Kindes bereit.

Bei Problemen bezüglich der Terminvereinbarung können Sie uns auch gerne telefonisch unter 08431/57-870 oder per Mail an schulgesundheit@neuburg-schrobenhausen.de (bitte Telefonnummer angeben, wir rufen Sie zurück) kontaktieren. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind eine Schwerbehinderung hat, ggf. müssen Sie dann nicht vor Ort erscheinen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Kind persönlich zur Schuleingangsuntersuchung zu begleiten, benötigt die von Ihnen benannte Begleitperson eine Vollmacht von Ihnen.

Bringen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen zur Untersuchung mit:

  • das Impfbuch (Die Vorlage vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen ist gemäß Art. 12 Abs. 3 Gesundheitsdienstgesetz  (GDG) seit 01.01.2013 verpflichtend.) 
    Hinweis: Zur Einschulung ist eine zweifache Masernimpfung (oder Titernachweis) verpflichtend. Medizinische Kontraindikationen bedürfen einer ärztlichen Bestätigung mit Diagnose.
  • die Teilnahmekarte aus dem gelben Untersuchungsheft, das Gelbe Heft oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen (gemäß Art. 12 Abs. 3 GDG)
  • den Schwerbehindertenausweis und/oder den Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis, o.ä.), falls vorhanden
  • die Brille und/oder das Hörgerät, falls vorhanden

Bitte beachten Sie:

Der Schule muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. Eine Vorlage des gelben Untersuchungsheftes in der Schule ist nicht erforderlich! Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.

Die Daten aus der Schuleingangsuntersuchung in Bayern werden in anonymisierter Form (ohne Name und Anschrift) statistisch ausgewertet. So können wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern gewonnen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Bayern.


Gesund in Schule und KITA

Relevante Informationen für Eltern, Schulen und Kindergärten

Impfempfehlungen

Der Impfkalender - empfohlene Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Die Infektionskrankheiten, gegen die heute geimpft wird, werden von vielen noch immer als Kinderkrankheiten angesehen. Dies liegt daran, dass sie in der Regel sehr ansteckend sind, so dass ohne Impfschutz die meisten früher bereits als Kind erkrankten. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie harmlos sind. Die Infektionen sind trotz moderner Medizin meist nur schlecht oder gar nicht behandelbar. Medikamente können nämlich oft nur die Symptome wie z. B. Fieber unterdrücken, nicht aber den Erreger selbst bekämpfen. Auch aus diesem Grund bietet die Impfung den wirksamsten Schutz.

Eine Übersicht aller in Deutschland empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt der Impfkalender der Ständigen Impfkommission.

Weitere Informationen zum Thema Impfen finden Sie auf https://www.impfen-info.de

Masernschutzgesetz

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.


Kurz und Knapp: Faktenblätter zum Impfen


Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Gesundheit.

Hörsprechtage am Gesundheitsamt

Am Gesundheitsamt in Neuburg finden nun, nach der coronabedingten Unterbrechung, wieder die monatlichen Sprechtage für hör- und sprachauffällige Kinder statt.
Zielsetzung der Sprechtage ist es, Hörstörungen bei Kindern möglichst frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen der Förderung einzuleiten. Dadurch sollen Fehlentwicklungen in der Hör- und Sprachentwicklung und damit in der Gesamtentwicklung des Kindes möglichst vermieden werden.

Die Hörtestungen und die anschließende Beratung werden vom Fachpersonal der pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle der Musenbergschule, Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören München durchgeführt. Die Berater sind Fachpädagogen für Hörgeschädigtenpädagogik mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit hör- und sprachauffälligen Kindern.
Grundlage der Beratung ist ein kindgerechtes Hörscreening und ein Gespräch mit den Eltern über deren Einschätzung zu ihrem Kind. In Zusammenarbeit mit den Eltern und unter Einbeziehung niedergelassener HNO-Ärzte, Kinder- und Allgemeinärzte wird die bestmögliche Behandlung und Förderung für das Kind gesucht. Je früher fachpädagogische Maßnahmen eingeleitet werden können, desto wahrscheinlicher können mögliche Folgebeeinträchtigungen einer unerkannten Hörschädigung vermieden werden.
Zu den Sprechtagen können alle Kinder in jedem Alter vorgestellt werden, bei denen ein Verdacht auf eine Hör- oder Sprachauffälligkeit oder eine Problematik im Bereich der auditiven Wahrnehmung besteht beziehungsweise ausgeschlossen werden soll.
Auch Kinder mit einer bereits festgestellten Hörschädigung, die derzeit ohne fachpädagogische Begleitung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst Hören eine vorschulische oder schulische Einrichtung besuchen, können zu den Sprechtagen kommen.

Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über das Gesundheitsamt Neuburg, Stefanie Staudigl, Telefon: 08431/57-500, E-Mail: gesundheitsamt@neuburg-schrobenhausen.de.

Die nächsten Termine sind jeweils donnerstags am

18.04.2024 

06.06.2024 

04.07.2024

Infektionsschutz und übertragbare Krankheiten

Relevante Informationen zum Download


Informationen zu weiteren übertragbaren Krankheiten finden Sie hier: