Mietzuschuss für öffentlich geförderte Wohnungen - Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)
Die EOF-Zusatzförderung ist ein Mietzuschuss nach den Wohnraumförderungs-bestimmungen. Den einkommensabhängigen Mietzuschuss können nur Mieter erhalten, die in Sozialwohnungen leben, die nach dem Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung errichtet worden sind (z. B. die neuen Wohnungen an der Grünauer Straße in Neuburg a.d. Donau)
Bei diesen staatlich geförderten Wohnungen wird nicht eine günstige Sozialmiete vereinbart, sondern eine Miete im ortsüblichen Rahmen.
Damit sich bedürftige Mieter die Wohnung leisten können, erhalten Sie als Ausgleich einen monatlichen Mietzuschuss, die so genannte EOF-Zusatzförderung.
Einen EOF-Mietzuschuss können ausschließlich Mieter (mit gültigem Mietvertrag) von geförderten Mietwohnungen erhalten, welche die jeweilige Einkommensgrenze einhalten.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Wohnungsgröße, der Miete und dem Einkommen des Haushalts.
Um die Einkommensgrenze bzw. die Stufe der Förderung berechnen zu können, sind zahlreiche Angaben erforderlich.
Bitte füllen Sie die auf Ihren Haushalt zutreffende Erklärung/en vollständig und wahrheitsgemäß aus und übermitteln diese an die Wohnraumförderung.
Sie erhalten dann eine Liste mit den vorzulegenden Unterlagen sowie den Antrag auf Zusatzförderung.
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