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Allgemeine Informationen zu Kindertagesstätten

Informationen für die Einrichtung

Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen. Der Hygieneplan muss an die Einrichtung angepasst sein (einrichtungsspezifisch).
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html

Informationen und Hilfestellungen finden Sie z.B. auf folgenden Seiten:

Kindertagesstättenpersonal unterliegt der Biostoffverordnung, da es in Kontakt mit Körperausscheidungen wie Erbrochenem, Stuhl oder Urin in Kontakt kommen können. Dies erfordert die korrekte Durchführung einer Händedesinfektion. Deshalb gelten folgende Vorgaben der TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe):

Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine

• Schmuckstücke,

• Ringe, einschließlich Eheringe,

• Armbanduhren,

• Piercings,

• künstlichen Fingernägel,

• sogenannten Freundschaftsbänder

getragen werden.

Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.

Hygienetipps für die Einrichtung:

https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/

http://www.arbeitssicherheit-elkb.de/ordner-fuer-kitas

Belehrungsbögen für Sorgeberechtigte gemäß §34 IfSG (mehrsprachig):

Informationen für Erziehungsberechtigte

Hygienetipps für Eltern

Wenn das Kind krank ist