Allgemeine Informationen zu Kindertagesstätten
Informationen für die Einrichtung
Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen. Der Hygieneplan muss an die Einrichtung angepasst sein (einrichtungsspezifisch).
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html
Informationen und Hilfestellungen finden Sie z.B. auf folgenden Seiten:
- Routinemäßige Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen
- Hygiene in der Kita
- Rahmenhygienepläne des Länderarbeitskreises zur Erstellung von Hygieneplänen:
Kindertagesstättenpersonal unterliegt der Biostoffverordnung, da es in Kontakt mit Körperausscheidungen wie Erbrochenem, Stuhl oder Urin in Kontakt kommen können. Dies erfordert die korrekte Durchführung einer Händedesinfektion. Deshalb gelten folgende Vorgaben der TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe):
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine
• Schmuckstücke,
• Ringe, einschließlich Eheringe,
• Armbanduhren,
• Piercings,
• künstlichen Fingernägel,
• sogenannten Freundschaftsbänder
getragen werden.
Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.
Hygienetipps für die Einrichtung:
https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/
http://www.arbeitssicherheit-elkb.de/ordner-fuer-kitas
Belehrungsbögen für Sorgeberechtigte gemäß §34 IfSG (mehrsprachig):