Fahrerlaubnisrecht
Wir nehmen uns Ihrer Anliegen an und geben Ihnen Rückmeldung über den nächsten Schritt. Sofern dies nicht binnen 8 Wochen erfolgt ist, kontaktieren Sie uns über unser E-Mail-Postfach fuehrerscheinstelle@neuburg-schrobenhausen.de
Einfach Unterlagen ausfüllen und mit Anlagen kontaktlos zusenden
Führerscheinanträge auch ohne Termin möglich
Die Führerscheinstellen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen bieten für Bürgerinnen und Bürger, die keinen persönlichen Termin wahrnehmen können oder wollen, eine kontaktlose Antragstellung an. Das ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine Bearbeitung ihrer Fahrerlaubnisangelegenheiten ohne einen Besuch vor Ort im Landratsamt.
Dabei kann eine ganze Reihe an Vorgängen kontaktlos bearbeitet werden. Beispielsweise
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Umtausch von Papierführerscheinen oder die
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Verlängerung einer Fahrerlaubnis.
So können viele Anträge bereits 6 Monate vorab gestellt und somit rechtzeitig erledigt werden – ohne Sorge um eventuell ablaufende Fristen. Die Formulare finden Sie am Ende der dieser Seite.
Wer einen kontaktlosen Antrag stellen möchte, kann das händisch unterschriebene Antragsformular mit den entsprechenden Unterlagen (Lichtbild, Unterschrift, Direktversand, ärztl. Unterlagen, etc.) postalisch zusenden oder persönlich beim Bürgerservice abgeben. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Funktionspostfach fuehrerscheinstelle@neuburg-schrobenhausen.de.
Abholung und Direktversand von Führerscheinen
Abholungen von Führerscheinen sind Montag bis Freitag von 7:30 bis 11:30 Uhr ohne Termin möglich. Bitte ziehen Sie sich hierfür ein Warteticket am Terminal. Wir bitten ausdrücklich, entsprechende Wartezeiten einzuplanen.
Sofern Sie einem Direktversand zugestimmt haben, wird der Führerschein bequem zu Ihnen nach Hause geschickt. Eine Abholung vor Ort ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Hinweis bezüglich des Pflichtumtauschs von Papierführerscheinen:
Zur Terminreservierung
Pflichtumtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Alte Papierführerscheindokumente, die sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ verlieren seit dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen daher umgetauscht und durch den aktuell gültigen EU-Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser Pflichtumtausch betrifft in der zweiten Phase auch alte Kartenführerscheine, welche bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Wer noch ein solches altes Führerscheindokument besitzt, sollte daher prüfen, wie lange sein Führerschein noch gültig ist.
Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt gestaffelt. Zu Beginn erfolgt der Umtausch der Papierführerscheine.
Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind, mit dem reinen Dokumententausch nicht verbunden.
Die Umtauschfristen sind wie folgt gegliedert
Umtauschfrist bis | Geburtsjahre | Ausstellungsjahr | |
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19. Januar 2022 | 1953 bis 1958 | ||
19. Januar 2023 | 1959 bis 1964 | ||
19. Januar 2024 | 1965 bis 1970 | ||
19. Januar 2025 | 1971 oder später | ||
19. Januar 2026 | 1999 bis 2001 | ||
19. Januar 2027 | 2002 bis 2004 | ||
19. Januar 2028 | 2005 bis 2007 | ||
19. Januar 2029 | 2008 | ||
19. Januar 2030 | 2009 | ||
19. Januar 2031 | 2010 | ||
19. Januar 2032 | 2011 | ||
19. Januar 2033 | 2012 bis 18. Januar 2013 | ||
19. Januar 2033 | vor 1953 |
Weitere Informationen zum Pflichtumtausch können Sie auf der Informationsseite der Bundesregierung nachlesen.
Fahrerlaubniserteilung
- Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Internationaler Führerschein
- Umschreibung eines ausländischen Führerscheins oder eines Dienstführerscheins
- Umtausch von alten Führerscheinen
- Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge
- Fahrlehrererlaubnis
Weitere Informationen
- Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17
- Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Führerschein; Beantragung des Umtausches
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
- Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
- Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
- Fahrlehrerprüfung; Beantragung der Zulassung
Fahreignungsüberprüfung
Führerschein auf Probe
Fahreignungsüberprüfung
- Entziehung einer Fahrerlaubnis
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Fahreignungsüberprüfung
- Maßnahmen nach dem Fahreignuns-Bewertungssystem
Weitere Informationen
Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (Deutsch) Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (Englisch) Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (ukrainisch) Weitere verkehrsrelevante Informationen im Zusammenhang mit der Ukrainekrise finden Sie hier BMDV - Maßnahmen des BMDV zur Ukrainekrise im Detail (bund.de) |
Formulare
- PDF-Datei: 530 kB) (
- PDF-Datei: 65 kB) (
- PDF-Datei: 410 kB) (
- PDF-Datei: 30 kB) (
- PDF-Datei: 16 kB) (
- PDF-Datei: 23 kB) (
- PDF-Datei: 295 kB) (
- PDF-Datei: 311 kB) (