"Mach mit - Tauch auf!" Schwimmförderung für Kinder
Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhielten zu Beginn des Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Um möglichst vielen Kindern die Einlösung des Gutscheins zu ermöglichen, wurde der Einlösezeitraum für die Gutscheinaktion 2023/2024 bis 31.12.2024 verlängert.
Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.“
Hinweis für die Kursanbieter:
Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.
Antragsstellung:
Falls Sie keinen Gutschein erhalten haben, können Sie diesen über folgendes Antragsformular im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen beantragen. Senden Sie hierfür das Formular bitte an sportfoerderung@neuburg-schrobenhausen.de
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