Mach mit - Tauch auf! Schwimmförderung für Kinder
Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.
Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Durch die nochmalige Einbeziehung der Erstklässlerinnen und Erstklässler im neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr sollen auch die Kinder erreicht werden, die wegen Nichtdurchführung des Programms im letzten Jahr bislang keinen Gutschein erhalten haben. Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ zudem ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.
Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2024
Angesichts der begrenzt zur Verfügung stehenden Wasserflächen und langer Wartelisten bei vielen Schwimmkursanbietern wird der aktuell bis zum 09.09.2024 laufende Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 verlängert. Auf diese Weise soll möglichst vielen Kindern noch die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.
Hinweis für die Kursanbieter:
Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.