Gutacherausschuss
Bei den Landkreisen sind unabhängige Gutachterausschüsse für Grundstückswerte angesiedelt. Diese bestehen aus dem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern (Fachkräfte aus der freien Wirtschaft, wie z.B. Architekten, vereidigte Sachverständige, Immobilienmakler, Banken usw.); Diese werden für jeweils vier Jahre bestellt. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Mitarbeiter von Geschäftsstelle, die ebenfalls dem Landratsamt angegliedert ist. Der Gutachterausschuss nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr:
Führung der Kaufpreissammlung
Arbeitsgrundlage für die Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Hierfür erhalten die Gutachterausschüsse gemäß Baugesetzbuch sämtliche Notariatsverträge über Grundstückstransaktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese werden gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Die der Markttransparenz dienenden sowie zur Ermittlung von Verkehrswerten erforderlichen Daten werden in Form von Bodenrichtwerten und Marktberichten veröffentlicht. Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können auch Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt werden. Berechtigtes Interesse haben in der Regel Personen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken beauftragt sind und die Werte sachkundig an das Bewertungsobjekt anpassen können, wie z.B. öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte und sonstige qualifizierte Sachverständige oder Behörden.
Ermitteln von Bodenrichtwerten
Bodenrichtwerte sind nach § 196 Abs. 1 BauGB durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden im zweijährigen Turnus nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung flächendeckend ermittelt. Als Grundlage für die Ableitung von Bodenrichtwerten dient die bei den Gutachterausschüssen geführte Kaufpreissammlung über tatsächliche Transaktionen.
Ermitteln von sonstigen wertrelevanten Daten
Zu Zwecken der steuerlichen Bewertung und der Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV21 werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auch sonstige zur Wertermittlung relevante Daten abgeleitet, z.B. Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren, Liegenschaftszinssätze
Erstellen von Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücken sowie Rechte an Grundstücken (z.B. Geh- und Fahrtrecht usw.)
Folgende Daten sind in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich und können über die jeweiligen Formulare per Email gegen Gebühr angefordert werden.
- Bodenrichtwertauskunft
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung (nur bei berechtigtem Interesse möglich)
- Verpflichtungserklärung
- Wertrelevante Faktoren
o Sachwertfaktoren für den Berichtszeitraum
2019 – 2020
2022 – 2023
o Vergleichsfaktoren für den Berichtszeitraum
2020 – 2021
2022 – 2023
o Liegenschaftszinssätze für den Berichtszeitraum
2020 – 2021 (nur Eigentumswohnungen)
2022 – 2024 (Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser)
o Grundstücksmarktbericht für den Berichtszeitraum
2012 – 2022