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Trinkwasser

Nicht am falschen Ende sparen!

Gesundheitsamt warnt vor reduzierten Warmwassertemperaturen als Energiesparmaßnahme

Im Rahmen der aktuellen Energiekrise hegen sicher viele Hausbesitzer den Wunsch, effektive Energieeinsparungen in Wohngebäuden vorzunehmen. Dieses Ansinnen macht auch nicht vor der Trinkwasserinstallation halt. Reduzierte Warmwassertemperaturen können jedoch das Wachstum des Bakteriums Legionella pneumophila fördern.

Legionellen verursachen die sog. Legionärskrankheit, eine schwere Lungenentzündung, die in Deutschland zu etwa 20 bis 35 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner (etwa unsere Landkreisgröße) führt. Fünf bis Zehn Prozent der Patienten versterben an dieser schweren Lungenentzündung.

Die Bakterien gelangen hauptsächlich durch Einatmen des Wasserdampfes beim Duschen in die Lunge. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) haben sich etwa 75 Prozent der Erkrankten diese Lungenentzündung durch Legionellen ambulant (meist zu Hause) zugezogen.

Legionellen halten sich besonders gern im angewärmten Wasser auf. Bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 50 Grad Celsius besteht ein besonders hohes Risiko, dass sie sich in der häuslichen Trinkwasserinstallation massiv vermehren. Legionellen sterben erst oberhalb des Temperaturbereichs von 55 Grad langsam ab, ab 60 Grad geschieht das in genügend schnellem Maße.

Daher ist es aus Sicht des Gesundheitsamtes unabdingbar, dass das Warmwasser in der Hausinstallation den Warmwasserbehälter mit 65 Grad verlässt und mit 60 Grad als Rücklauf zurückkommt.

„Damit wäre gewährleistet, dass die hohe Temperatur in der häuslichen Trinkwasserinstallation eine Vermehrung der Legionellen verhindert. Dies ist als präventiver Gesundheitsschutz ungemein wichtig“, betont Dr. Johannes Donhauser, Leiter des Gesundheitsamtes Neuburg-Schrobenhausen.

Empfehlungen des Umweltbundesamtes:
Durchführung einer Risikoabschätzung in Bezug auf Legionella spec. gemäß §51 Trinkwasserverordnung:
Link folgt.

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.:
Energieeinsparung im Warmwasserbereich in Trinkwasser-Installationen – geht das?
https://www.dvgw.de/medien/dvgw/leistungen/publikationen/energiesparen-warmwasser-dvgw-langfassung.pdf

Energieeinsparungen in der Trinkwasser-Installation: Gesundheitsschutz geht vor Energieeinsparung:
https://www.dvgw.de/medien/dvgw/leistungen/publikationen/energieeinsparungen-trinkwasser-installation-dvgw-factsheet-kurzfassung.pdf

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL):
Legionellen- die am häufigsten gestellten Fragen:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasserhygiene/legionellen/index.htm

Robert Koch-Institut (RKI):
Sicherung der hygienischen Qualität von untersuchungspflichtigen Trinkwasserinstallationen durch die Trinkwasserverordnung:
https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/L/Legionellose/OEGD/HygieneTrinkwasserinstallationen.html#:~:text=Sicherung%20der%20hygienischen%20Qualit%C3%A4t%20von%20untersuchungspflichtigen%20Trinkwasserinstallationen%20durch%20die%20Trinkwasserverordnung,Stand%3A%2030.04.2024&text=Die%20Trinkwasserverordnung%20(TrinkwV)%20%5B1,Wasserproben%20auf%20Legionellen%20in%20Wasserversorgungsanlagen.


Trinkwasserversorgung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Kontakte:


Für den Betrieb von Einzelwasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen besteht (auch für Privatpersonen) Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt. Auch Änderungen in diesem Bereich müssen angezeigt werden.

Die Online-Formulare finden Sie unter folgenden Links:

Anzeige einer Nichttrinkwasseranlage

Meldung einer Wasserversorgungsanlage


Trinkwasserverordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/TrinkwV.pdf

Bayerische Landesliste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen nach Trinkwasserverordnung:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/zqm/doc/untersuchungsstellen_trinkwv.pdf

Internetzugang der Bundesländer zu den gelisteten Untersuchungsstellen nach Trinkwasserverordnung:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/zqm/doc/internetzugang_untersuchungsstellen.pdf