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Fahrerlaubnisrecht

Bitte sehen Sie bei laufenden Verfahren von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. 

Wir nehmen uns Ihrer Anliegen an und geben Ihnen Rückmeldung über den nächsten Schritt. Sofern dies nicht binnen 8 Wochen erfolgt ist, kontaktieren Sie uns über unser E-Mail-Postfach fuehrerscheinstelle@neuburg-schrobenhausen.de

Führerscheinanträge auch ohne Termin möglich 

Die Führerscheinstellen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen bieten für Bürgerinnen und Bürger, die keinen persönlichen Termin wahrnehmen können oder wollen, eine kontaktlose Antragstellung an. Das ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine Bearbeitung ihrer Fahrerlaubnisangelegenheiten ohne einen Besuch vor Ort im Landratsamt.

Dabei kann eine ganze Reihe an Vorgängen kontaktlos bearbeitet werden. Beispielsweise 

  • Umtausch von Papierführerscheinen oder die

  • Verlängerung einer Fahrerlaubnis.

So können viele Anträge bereits 6 Monate vorab gestellt und somit rechtzeitig erledigt werden – ohne Sorge um eventuell ablaufende Fristen. Die Formulare finden Sie am Ende der dieser Seite.

Wer einen kontaktlosen Antrag stellen möchte, kann sich telefonisch oder per Mail an die Führerscheinstelle wenden. Die Ansprechpartner sind unter den rechts angegebenen Kontaktdaten zu erreichen.

Hinweis bezüglich des Pflichtumtauschs von Papierführerscheinen:

Sollte der graue oder rosa Führerschein nicht vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ausgestellt worden sein, müssen zudem die Führerscheindaten von der Behörde angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat. Um das Verfahren zu beschleunigen, fordern Sie bitte die Führerscheindaten vorab selbst von der ausstellenden Führerscheinstelle an und bitten diese um Übersendung an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen.

Zur Terminreservierung

Pflichtumtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Alte Papierführerscheindokumente, die sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ verlieren seit dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen daher umgetauscht und durch den aktuell gültigen EU-Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser Pflichtumtausch betrifft in der zweiten Phase auch alte Kartenführerscheine, welche bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Wer noch ein solches altes Führerscheindokument besitzt, sollte daher prüfen, wie lange sein Führerschein noch gültig ist.

Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt gestaffelt. Zu Beginn erfolgt der Umtausch der Papierführerscheine.

Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind, mit dem reinen Dokumententausch nicht verbunden.

Die Umtauschfristen sind wie folgt gegliedert

Umtauschfrist bis
GeburtsjahreAusstellungsjahr
19. Januar 2022   1953 bis 1958
19. Januar 2023
1959 bis 1964
19. Januar 2024
1965 bis 1970
19. Januar 2025
1971 oder später
19. Januar 2026

1999 bis 2001
19. Januar 2027

2002 bis 2004
19. Januar 2028

2005 bis 2007
19. Januar 2029

2008
19. Januar 2030

2009
19. Januar 2031

2010
19. Januar 2032

2011
19. Januar 2033

2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033
vor 1953

Weitere Informationen zum Pflichtumtausch können Sie auf der Informationsseite der Bundesregierung nachlesen.

Fahrerlaubniserteilung

  • Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
  • Verlängerung einer Fahrerlaubnis
  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Internationaler Führerschein
  • Umschreibung eines ausländischen Führerscheins oder eines Dienstführerscheins
  • Umtausch von alten Führerscheinen
  • Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge
  • Fahrlehrererlaubnis


Weitere Informationen

Fahreignungsüberprüfung

Führerschein auf Probe

Fahreignungsüberprüfung

  • Entziehung einer Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
  • Fahreignungsüberprüfung
  • Maßnahmen nach dem Fahreignuns-Bewertungssystem

Weitere Informationen


Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (Deutsch)

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (Englisch)

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (ukrainisch)

Weitere verkehrsrelevante Informationen im Zusammenhang mit der Ukrainekrise finden Sie hier BMDV - Maßnahmen des BMDV zur Ukrainekrise im Detail (bund.de)

Formulare