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Soforthilfe Hochwasser 2024

Aktuelle Infos zum Hochwasser finden Sie hier

Kostenlose Vor-Ort-Beratung für Hochwassergeschädigte finden Sie hier

Hotline für die Soforthilfe Hochwasser 08431 57 -557 (besetzt von 08:00 bis 16:00 Uhr)

Die VHS Schrobenhausen bietet Betroffenen Hilfe bei der Antragsstellung an. Weitere Informationen finden Sie auf den Flyern.

Auch der Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. unterstützt Betroffene.

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben.

Auch der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen fällt in den Geltungsbereich dieser Sofort-Hilfe.

Für Fragen zur Soforthilferichtline wurde eine Hotlline Hochwasserhilfe eingerichtet:

Hotline 08431 57 -557 (besetzt von 08:00 bis 16:00 Uhr)
hochwasserhilfe@neuburg-schrobenhausen.de

Antragstellung

Die Anträge müssen spätestens zum 30. September 2024 ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer Gemeinde oder im Landratsamt eingereicht werden. 

Die Antragsformulare für die Sofort-Hilfen finden Sie direkt hier auf der Seite. Falls Sie keinen Drucker zur Verfügung haben können Sie die Formulare im Landratsamt Neuburg (nicht in der Außenstelle des Landratsamtes Schrobenhausen) oder in Ihrer Gemeinde abholen.

Sofern Sie die Antrage online einreichen möchten unterschreiben Sie diese und senden Sie uns als Scan oder Foto über dieses Kontaktformular: 

Soforthilfe "Haushalt/Hausrat"

Als erste rasche finanzielle Unterstützung für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter sind die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ vorgesehen. 

Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung
Die Mittel müssen zur Ersatzbeschaffung des Hausrats notwendigen Ausgaben verwendet werden.

Höhe der Soforthilfe

  • Bis zu 5.000 €.
  • Wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €.

Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden"


Das Ziel dieses Programms ist es, entstandene Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen. 

Zuwendungsempfänger
Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude.

Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung
Die Mittel müssen zur Beseitigung der Ölschäden verwendet werden.

Höhe der Soforthilfe

  • Bis zu 10.000 €.
  • Wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 €.

Hochwasserschäden bei Unternehmen und freien Berufen

Durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, für die die Regierung von Oberbayern zuständig ist, können sich mit Anfragen direkt an das Funktionspostfach hochwasser@reg-ob.bayern.de wenden. 

Gewährung von Notstandsbeihilfen „Härtefonds Finanzhilfen“

Diese Zuschüsse können in Fällen existenzieller Notlagen gewährt werden, insbesondere für:

  • Die Wiederbeschaffung von Hausrat.
  • Die Instandsetzung von Gebäuden.
  • Die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, sofern die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind. 



05.06.2024