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Soforthilfe Hochwasser 2024

Hotline für die Soforthilfe Hochwasser 08431 57 -557 (besetzt von 08:00 bis 16:00 Uhr)
hochwasserhilfe@neuburg-schrobenhausen.de

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt weiterhin finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben. Auch der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen fällt in den Geltungsbereich. Die Antragsfrist für die Notstandsbeihilfe wurde bis 30.06.25 verlängert. 

Antragstellung

Die Antragsfrist wurde bis 30.06.2025 verlängert. Falls Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie die Formulare im Landratsamt Neuburg (nicht in der Außenstelle des Landratsamtes Schrobenhausen) oder in Ihrer Gemeinde abholen.

Sofern Sie die Antrage online einreichen möchten unterschreiben Sie diese und senden Sie uns als Scan oder Foto über dieses Kontaktformular: 

 

Gewährung von Notstandsbeihilfen „Härtefonds Finanzhilfen“

Diese Zuschüsse können in Fällen existenzieller Notlagen gewährt werden, insbesondere für:

  • Die Wiederbeschaffung von Hausrat.
  • Die Instandsetzung von Gebäuden.
  • Die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, sofern die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind. 


Hochwasserschäden bei Unternehmen und freien Berufen

Durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, für die die Regierung von Oberbayern zuständig ist, können sich mit Anfragen direkt an das Funktionspostfach hochwasser@reg-ob.bayern.de wenden. 

Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" und "Ölschäden an Gebäuden"

Die Antragsfrist ist am 30.09.2024 abgelaufen. Anträge werden derzeit noch bearbeitet, die Auszahlung soll bis Ende 2024 erfolgen.

05.06.2024