Führerscheinstelle kommt wieder in Rathäuser
- Landratsamt und Kommunen starten zweite Serviceaktion zum Pflichtumtausch der Fahrerlaubnis
Neuburg-Schrobenhausen – Wer seinen alten Papier- oder Kartenführerschein im Rahmen des gesetzlichen Pflichtumtauschs noch erneuern muss, kann dies den ganzen Oktober einfach direkt im Rathaus am Wohnort erledigen. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen bietet gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis vom 29. September bis 3. November noch einmal eine besondere Serviceaktion an.
Der Umtausch alter Führerscheine in das neue, fälschungssichere EU Kartenmodell ist gesetzlich verpflichtend. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein umtauschen müssen und den Weg zur Führerscheinstelle in Neuburg oder zur Außenstelle in Schrobenhausen nur schwer wahrnehmen können, erhalten so die Möglichkeit, den Antrag wohnortnah zu stellen.
Nach vorheriger Terminvereinbarung über die jeweilige Gemeinde stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle direkt vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Anträge werden gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vervollständigt, die erforderlichen Unterlagen entgegengenommen und alle weiteren Schritte besprochen. Auf Wunsch kann der neue Führerschein anschließend bequem per Direktversand nach Hause geschickt werden. Weitere Informationen zu den jeweiligen Terminen und zur Terminvereinbarung erhalten Sie bei ihrer Gemeinde.
Da die Umtauschwelle jahrgangsweise rollt, stehen für Inhaber älterer Scheckkartenführerscheine in den kommenden Jahren wichtige Stichtage an:
• Ausstellungsjahr 2002–2004: Umtausch bis zum 19.01.2027
• Ausstellungsjahr 2005–2007: Umtausch bis zum 19.01.2028
• Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis zum 19.01.2029 • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis zum 19.01.2030
• Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis zum 19.01.2031
• Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis zum 19.01.2032
• Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis zum 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr den Führerschein bis 19.01.2033 umtauschen.