Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 09.07.2026
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen.