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Datum: 06.08.2026

Wichtige Fristen beim Führerscheinumtausch

  • Landratsamt erinnert an den gesetzlich verpflichtenden Umtausch alter Dokumente

Neuburg-Schrobenhausen - Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erinnert an den gesetzlich verpflichtenden Umtausch alter Führerscheine in das neue, fälschungssichere EU-Kartenmodell. Da die Umtauschwelle jahrgangsweise rollt, stehen für Inhaber von älteren Scheckkartenführerscheinen in den kommenden Jahren wichtige Stichtage an.

Wer die Frist verpassen sollte, muss bei Kontrollen durch die Polizei mit einem Verwarngeld rechnen. Zudem verliert das alte Dokument seine Gültigkeit. Das Landratsamt bittet daher alle Betroffenen, den Umtausch rechtzeitig anzugehen und nicht bis zum letzten Moment zu warten.

Die kommenden Umtauschfristen im Überblick. Die aktuellen Fristen richten sich nach dem genauen Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins:

• Ausstellungsjahr 1999–2001: Frist lief bereits am 19.01.2026 ab

• Ausstellungsjahr 2002–2004: Umtausch bis zum 19.01.2027

• Ausstellungsjahr 2005–2007: Umtausch bis zum 19.01.2028

• Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis zum 19.01.2029

• Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis zum 19.01.2030

• Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis zum 19.01.2031

• Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis zum 19.01.2032

• Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis zum 19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins den Führerschein bis 19.01.2033 umtauschen.

Einfache Abwicklung: Online-Termine und kontaktlose Abgabe

Um den Bürgerinnen und Bürgern den Umtausch so unkompliziert wie möglich zu machen, bietet die Fahrerlaubnisbehörde flexible Wege an:

1. Online-Terminvergabe: Persönliche Termine im Landratsamt können schnell und einfach von zu Hause aus über die Homepage des Landratsamts gebucht werden. Die Abholung des bereits angelieferten Führerscheins ist auch ohne Termin mit ziehen einer Wartemarke während den Öffnungszeiten möglich.

2. Kontaktlose Abgabe: Alternativ müssen Bürger für den Antrag nicht zwingend persönlich erscheinen. Das Landratsamt ermöglicht auch eine komplett kontaktlose Abgabe der Anträge. Die erforderlichen Formulare und Informationen dazu stehen ebenfalls auf der Homepage des Landratsamts bereit. Die ausgefüllten Unterlagen können dann per Post eingereicht oder direkt in den Behördenbriefkasten eingeworfen werden.