Inhalt

Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Kurzbeschreibung

Sie können Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen online mitteilen.

Online-Verfahren

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.06.2026