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Weiterführende Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Baumaßnahmen

Kurzbeschreibung

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen, Fachakademien und Berufsoberschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 24.11.2025