Weiterführende Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Baumaßnahmen
Kurzbeschreibung
Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen, Fachakademien und Berufsoberschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 24.11.2025
Stand: 24.11.2025