Vor- und Nachnamen von Kindern; Informationen zur Bestimmung
Kurzbeschreibung
Jedes Kind führt einen Nachnamen (Familiennamen) und einen oder mehrere Vornamen. Der Familienname wird grundsätzlich nach Maßgabe des Gesetzes festgelegt. Die Vornamensgebung steht den oder dem Personensorgeberechtigten zu.
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Stand: 29.12.2025