Studium; Beantragung der Exmatrikulation
Kurzbeschreibung
Studierende können die Exmatrikulation von einer Hochschule beantragen.
Beschreibung
Die Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.
Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.
Voraussetzungen
Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:
- Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung endgültig nicht erbracht.
- Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation beispielsweise, wenn Sie Ihr Studium auf eigenen Wunsch abbrechen.
Verfahrensablauf
Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:
- Grund der Exmatrikulation
- Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
Hinweise
In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Es ist ratsam, sich über die an der Hochschule geltenden Bestimmungen rechtzeitig zu informieren.
Fristen
Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen (mit Ausnahme von zulassungsbeschränkten Studiengängen, wofür Sie die von hochschulstart.de sowie der Hochschule zur Verfügung gestellten Informationen beachten sollten).
Erforderliche Unterlagen
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 94 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
- Satzung der Hochschule
Redaktionell verantwortlich
Stand: 31.03.2026