Inhalt

Rechnungsergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und deren Extrahaushalte; Übermittlung von Daten

Kurzbeschreibung

Kommunale Kernhaushalte bzw. kameral/doppisch buchende Extrahaushalte müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Allgemeine Angaben

Die Statistik erfasst die Ausgaben und Einnahmen des kommunalen Kern- und Extrahaushalte. Bei den Extrahaushalten handelt es sich um kameral/doppisch buchende Sonderrechnungen und Zweckverbände, weiterhin um kaufmännisch buchende Zweckverbände und öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 zum Sektor Staat zählen.

Grundgesamtheit

Dargestellt werden alle Bestandteile der kommunalen Ebene.

1) Kernhaushalte der Gemeinden/Gv: Gemeindeverbände (Gv.) sind hierbei Landkreise, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Bezirksverband Pfalz, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, der Regionalverband Ruhr, der Regionalverband Saarbrücken, der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern, der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), die Bezirke in Bayern, die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, die Samtgemeinden in Niedersachsen, die Ämter in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der Kommunale Sozialverband Sachsen sowie die Verwaltungsverbände in Sachsen und die Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen.

2) Extrahaushalte der Gemeinden/Gv.: Als Extrahaushalte werden alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bezeichnet, die nach den Kriterien des ESVG 1995 dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Beispiele für Extrahaushalte sind ausgegliederte Kommunalbetriebe und Zweckverbände zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben, sofern diese die Kriterien für die Zuordnung zum Sektor Staat erfüllen.

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

1.Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Bei Einheiten, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Berichtsjahrzusammenfällt, ist der Berichtsraum das Geschäftsjahr, welches im betreffenden Berichtsjahr endet.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Die Rechnungsergebnisse der kommunalen Kern- und Extrahaushalte spiegeln die Struktur der Einnahmen und Ausgaben (bzw. Ein- und Auszahlungen) der Körperschaften der kommunalen Haushalte sowie der nach ESVG 2010 zum Sektor Staat zählenden öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nach Arten und Produktbereichen in tiefer haushaltssystematischer Gliederung wider. Erfasst werden

  • für die Kernhaushalte der kommunalen Ebene: bei Anwendung des kameralistischen Rechnungswesens die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben, bei Anwendung des kommunal-doppischen Rechnungswesens die Ein- und Auszahlungen, jeweils nach Arten sowie Aufgabenbereichen oder Produktgruppen entsprechend dem jeweils geltenden Gruppierungs-/Gliederungsplan bzw. Konten- und Produktrahmen.
  • für die Extrahaushalte: die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bzw. die Ein- und Auszahlungen sowie die Erträge und Aufwendungen nach Arten und Aufgabenbereichen/Produktgruppen.

Nutzerbedarf

Zu den Hauptnutzern zählen die obersten Behörden des Bundes und der Länder, vor allem Finanz-, Innen- und Wirtschaftsministerien und das Bundesministerium für Bildung und Forschung; außerdem die Deutsche Bundesbank, Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstitute, Rechnungshöfe und kommunale Spitzenverbände sowie – mittelbar über die Datenlieferungen an die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) – die EU-Kommission.

Die Rechnungsergebnisse der kommunalen Kern- und Extrahaushalte werden u.a. für Ländervergleiche und tiefergehende Analysen der Haushaltsentwicklungen herangezogen. Durch ihre hohe Genauigkeit und Detailtiefe bieten die Rechnungsergebnisse auch die Möglichkeit, die Ergebnisse der der vierteljährlichen Kassenstatistik über die Einnahmen und Ausgaben der kommunalen Kern- und Extrahaushalte inhaltlich zu vertiefen.

EVAS: 71717

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Alle Kern- und Extrahaushalte erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellen Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Online-Verfahren

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid bzw. Ingangsetzungsschreiben entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 21.07.2026