Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe; Beantragung
Kurzbeschreibung
Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe wird auf Antrag gewährt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 06.05.2026
Stand: 06.05.2026