Jahresabschlüsse kaufmännisch buchender Extrahaushalte, sonstiger öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen; Übermittung von Daten
Kurzbeschreibung
Extrahaushalte bzw. sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Grundgesamtheit
Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Der Berichtszeitraum umfasst den 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Bei Einheiten, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Berichtsjahr zusammenfällt, ist der Berichtszeitraum das Geschäftsjahr, welches im betreffenden Berichtsjahr endet. Es werden auch Jahresabschlüsse erhoben, die weniger als 12 Monate umfassen (sog. Rumpfgeschäftsjahr).
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Jahresabschlussstatistik erfasst Daten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagennachweises/Anlagenspiegels sowie der Verwendung des Jahresergebnisses. Der Erhebungskatalog berücksichtigt auch die Besonderheiten der Rechnungslegungsvorschriften für Eigenbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Darüber hinaus werden folgende Merkmale erhoben: die Anzahl der Beschäftigten, die Art der Rechnungslegungsvorschriften (Eigenbetriebs-/ Landeshaushaltsrecht, Handelsgesetzbuch, Krankenhaus- und Pflegebuchführungsverordnung, sonstige Rechnungslegung), der Bearbeitungsstand des Jahresabschlusses sowie die im Berichtsjahr erhaltenen öffentlichen Zuweisungen und Zuschüsse.
Nutzerbedarf
Die Ergebnisse der Jahresabschlussstatistik fließen mit der Jahresrechnungsstatistik in die statistische Darstellung des Öffentlichen Gesamthaushaltes und Öffentlichen Bereiches ein. Die Ergebnisse der Jahresabschlussstatistik sind außerdem für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen relevant, da ein Teil der Erhebungseinheiten nach den Regeln des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) zum Sektor Staat zählt und zentrale Größen wie Bruttoinlandsprodukt, Investitionen, Defizit- und Schuldenstand beeinflusst.
Weitere Nutzer sind: Bundes- und Länderministerien (Finanz-, Wirtschafts-, Innenministerien); Rechnungshöfe, Universitäten, Wirtschaftsforschungsinstitute; Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP); das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat); Institutionelle Nutzer/private Nutzer.
EVAS: 71811
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Alle kaufmännisch buchenden öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, deren Eigner mehrheitlich - unmittelbar oder mittelbar - Kernhaushalte (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und gesetzliche Sozialversicherungen) sind erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Amt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen Sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.
Bayernweite Ergänzung
Das Statistische Landesamt stellen Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.
Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Klage einreichen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 21.07.2026