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Grundbuch; Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks

Kurzbeschreibung

Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 11.03.2026

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Amtsgericht Neuburg a.d.Donau):
  • Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks

    Sie können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses vom Grundbuchamt die Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch online beantragen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden. Sie erhalten dann einen amtlichen Ausdruck.

Verfahrensablauf

Grundbuchauszüge können entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, schriftlich oder per Fax (nicht jedoch per E-Mail) oder online nach Anmeldung mit der BayernID beim jeweils zuständigen Grundbuchamt bzw. Amtsgericht beantragt werden. Die Erstellung und Übersendung von Grundbuchauszügen kann grundsätzlich nicht aufgrund eines telefonischen Antrages erfolgen, da das Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß § 12 (GBO) in diesem Fall für das Grundbuchamt nicht nachprüfbar wäre.

Der Antrag kann formlos oder unter Verwendung des Formulars unter "Formulare" oder online bei dem jeweils zuständigen Grundbuchamt gestellt werden. Das Online-Verfahren des zuständigen Grundbuchamtes wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort gewählt haben.

Der Antrag soll die Grundbuchblattstelle enthalten. Sollte diese nicht bekannt sein, kann auch die Flurnummer oder eine genaue Lagebezeichnung angegeben werden.

Fristen

keine